Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, Anmerkung zum BFH-Urteil v. 9.5.2025 – IX R 4/23
Veröffentlicht in NWB-EV Nr. 10 vom 01.10.2025 Seite 308
Die Rückabwicklung von Verträgen kann einkommensteuerlich erhebliche Folgen haben, insbesondere wenn bereits steuerbare Veräußerungsvorgänge i. S. des § 17 EStG verwirklicht wurden. Der BFH hatte nun zu entscheiden, ob die Rückübertragung von GmbH-Anteilen, die ursprünglich im Rahmen eines ehevertraglich vereinbarten Zugewinnausgleichs übertragen worden waren, als rückwirkendes Ereignis anzusehen ist, wenn sich die Vertragsparteien über die steuerlichen Folgen geirrt haben und deshalb den Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig machen. Vorliegend lag der Irrtum darin, dass die Vertragsparteien von einer ertragsteuerfreien Übertragung ausgegangen sind.
