Berücksichtigung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Anmerkung zum Urteil des Niedersächsischen FG v. 30.10.2024 – 3 K 145/23

Veröffentlicht in NWB Nr. 37 vom 12.09.2025 Seite 2536

Der Veranlassungszusammenhang nimmt im nationalen Steuerrecht seit jeher eine zentrale Rolle ein. In diesem Kontext war die Berücksichtigung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei Sachverhalten mit Grundstücksveräußerung bereits mehrfach Gegenstand von Verfahren vor den Finanzgerichten. In Fällen, in denen die nachträgliche Veräußerung den ursprünglichen Vermietungsveranlassungszusammenhang überlagerte, wurde der Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verneint. Mit Urteil v. 30.10.2024 – 3 K 145/23 ( NWB OAAAJ-82135) hat das Niedersächsische FG nun die Berücksichtigung der Aufwendungen aus der vorzeitigen Darlehensablösung zugelassen, wenn ein Sicherungsobjekt infolge eines Verkaufs wegfällt, da die Überlagerung des Veranlassungszusammenhangs nicht eintritt, wenn die Vermietungstätigkeit auf dem eigentlichen Vermietungsgrundstück fortgeführt wird.

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