Keine Sonderabschreibung nach § 7b Abs. 1 EStG für Ersatzneubauten, Besprechung des Urteils des FG Köln v. 12.9.2024 – 1 K 2206/21
Veröffentlicht in NWB Nr. 32 vom 08.08.2025 Seite 2184
Fällt der Abriss eines vermieteten Einfamilienhauses mit anschließendem Neubau in den Anwendungsbereich der Sonderabschreibung nach § 7b EStG? Das FG Köln hatte dies insbesondere im Hinblick auf die Gesetzesbegründung zu § 7b EStG verneint, da durch die durchgeführte Neubaumaßnahme kein neuer Wohnraum geschaffen worden sei. Die Entscheidung über die nun beim BFH anhängige Revision (Az. IX R 24/24) wird für viele Investoren und Privatpersonen eine große praktische Relevanz haben, da die Möglichkeit der Berücksichtigung einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG eine erhebliche Auswirkung auf die Finanzierbarkeit von Bauvorhaben haben kann.
