Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen?

Veröffentlicht in NWB-EV Nr. 10 vom 04.10.2023 Seite 315

Ein Unternehmen in die nächste Generation zu übertragen, bedarf einer gewissen Vorbereitung und Überprüfung des Unternehmensvermögens auf begünstigtes und nicht begünstigtes Betriebsvermögen. Da für die Eingangsvoraussetzung der Gewährung einer Begünstigung (sog. 90 %-Bruttoverwaltungsvermögensquote) nach den §§ 13a13b ErbStG keine Schuldenverrechnung und somit eine Bruttobetrachtung des Verwaltungsvermögens erfolgt, kommt den Finanzmitteln hierbei eine große Bedeutung zu. In der Vergangenheit gab es viele Rechtsunsicherheiten betreffend die geleisteten Anzahlungen und ob diese per se Verwaltungsvermögen darstellen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der folgende Beitrag beleuchtet das aktuelle Urteil des BFH vom 1.2.2023, zeigt die Hintergründe und gibt Hinweise für eine sichere Umsetzung in der Praxis.

-> NWB-EV Nr. 10 v. 04.10.2023

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