Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen?
Veröffentlicht in NWB-EV Nr. 10 vom 04.10.2023 Seite 315 Ein Unternehmen in die nächste Generation zu übertragen, bedarf einer gewissen Vorbereitung und Überprüfung des Unternehmensvermögens auf begünstigtes und nicht begünstigtes Betriebsvermögen. Da für die Eingangsvoraussetzung der Gewährung einer Begünstigung (sog. 90 %-Bruttoverwaltungsvermögensquote) nach den §§ 13a, 13b ErbStG keine Schuldenverrechnung und somit eine Bruttobetrachtung des Verwaltungsvermögens erfolgt, kommt den Finanzmitteln hierbei…