Wissensvermittlung im Steuerrecht

„Weil wissen nur wächst, wenn man es teilt“

Um dem enormen Nachwuchsproblem in der Steuerberatung entgegenzuwirken lehrt Matthias Borgmeier seit Anfang 2023 dauerhaft im Bachelor und Master in steuerrechtlichen Veranstaltungen. Zu den bisherigen Modulen gehören: Umsatzsteuer, Einführung Ertragsteuern, Ertragsteuern, Besteuerungen der Gesellschaften, Steuerplanung und Steuergestaltung, Repetitorium Steuerrecht, Gewerbesteuer, Grundsteuer.

Seit Anfang 2024 trägt er zudem die fachliche Verantwortung für Erbschaftsteuer, Bewertungsrecht und Grunderwerbsteuerrecht in einem berufsbegleitendem LL.M., der auf das Steuerberaterexamen vorbereitet.

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Referententätigkeit

Weil Steuerrecht „lebenslanges Lernen“ bedeutet, ist er ebenfalls im Seminarbereich für Berufsträger, Mitarbeiter und Unternehmer tätig und referiert zu unterschiedlichsten Themen. Die primären Schwerpunkte sind Themen der Nachfolgeplanung und laufende Seminarreihen zum aktuellen Steuerrecht. Ein Auszug der Seminarthemen findet sich nachstehend:

  • Aktuelles Steuerrecht Q1 – Q4
  • Aktuelles Erbschaftsteuerrecht Q1 – Q4
  • Nießbrauch – clever nutzen
  • Fachtagung Bau- und Handwerk – Spezialprobleme bei der Nachfolgeplanung
  • Zertifizierter Berater für Ruhestandsplanung
  • Die optimale Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
  • Erbschaftsteuer im Familienverbund
  • Das Ehegattentestament
  • Ehe steuerlich und zivilrechtlich
Ihr Steuerberater

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